Datenschutzrecht, Compliance

Aktualisierung erforderlich: das DDG ersetzt das TMG.

Das Gesetz über digitale Dienste in Deutschland

Gestern wurden im Bundesgesetzblatt die Änderungen wichtiger "digitaler Gesetze" in Deutschland verkündet. Demnach sind sie heute, am 14. Mai 2024, in Kraft getreten.

Das Gesetz über digitale Dienste (Verordnung 2022/2065 EU) sah bereits Änderungen vor. Allerdings hat der Gesetzgeber nun die Terminologie angepasst. Telemedien werden nun konsequent als Digitale Dienste bezeichnet und definiert. Dies ist nur konsequent.

Redaktionelle Änderungen auf den Webseiten

Für die Unternehmen bedeutet dies in erster Linie, dass ihre Webseiten eventuell angepasst werden müssen. Wo alte Verweise wie

"Impressum nach § 5 TMG"

noch auf der Website vorhanden sind, müssen diese nun durch den korrekten Gesetzesverweis ersetzt werden; aus § 5 TMG wird § 5 DDG. Einfacher wäre es, wenn Sie den Rechtsverweis direkt entfernen, denn dazu gibt es eigentlich keine gesetzliche Verpflichtung. Aber in der Regel wollen Sie natürlich auf das richtige Gesetz verweisen. Wenn Sie aber die Pflichtangaben nicht regelmäßig aktualisieren, laufen Sie immer Gefahr, dass diese schnell veraltet sind.

Das ist dem einen oder anderen Blog durchaus schon passiert. Ein Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV), den es nicht mehr gibt, zeugt in der Regel von mangelnder Seriosität bei den Pflichtangaben. 

Zum Autor

Florian Klytta

Rechtsanwalt | Partner | Zertifizierter Datenschutzbeauftragter | Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter

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