Wir beraten unsere Mandanten – hauptsächlich Banken und Finanzdienstleister – bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben (z.B. MiFID I/II, MAD/MAR, PSD I/II, GWG), bei Erlaubnisverfahren der BaFin und der Bundesbank sowie bei der Gestaltung von Geschäftsbedingungen. Für Unternehmen und private Kunden verhandeln wir Finanzierungsverträge und prüfen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Banken und Finanzdienstleistern. Dabei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung vor Gericht in komplexen bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitfällen.

Im Detail

  • beraten und vertreten wir Finanzdienstleister und Kreditinstitute in allen Fragen des Aufsichtsrechts (KWG, WpHG sowie Rechtsakte der EU, EU-Passport, KAGB).
  • beraten und vertreten wir Zahlungsdienstleister.
  • vertreten wir Mandanten bei komplexen Streitfällen. 
  • gestalten und verhandeln wir Finanzierungsverträge und Sicherheitenverträge auch für internationale Geschäfte.
  • setzen wir für unsere Mandanten Prozesse im Unternehmen um, die helfen, aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen.
  • schulen wir die Mitarbeiter unserer Mandanten in Themen des WpHG, GwG usw.