Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, zu verhindern, dass Rechtsverstöße im Unternehmen begangen werden. Dies erfordert nicht nur eine genaue Rechtskenntnis, sondern auch das Wissen darüber, wie rechtliche Anforderungen in Unternehmensprozesse übersetzt werden. Hier hilft uns unsere langjährige Tätigkeit in einer weltweit tätigen Großbank. 

Gerade im Bereich der Datenschutzgrundverordnung ist es nicht nur notwendig, das Recht zu verstehen, sondern auch die Technik zu kennen. Wir nehmen für uns in Anspruch, beide Seiten der Medaille zu durchdringen und zu beherrschen. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, helfen wir unseren Mandanten dabei, die Konsequenzen zu kontrollieren. 

Dabei arbeiten wir mit der DS Compliance GmbH zusammen, welche Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte oder IT-Sicherheitsbeauftragte stellt.

Im Detail unterstützen wir sie dabei

  • Ihr Unternehmen auf compliancerelevante Sachverhalte zu untersuchen und eine sachgerechte Compliance-Struktur einzuführen. Wir stellen auch Ombudsmänner sowie eine Compliance-Hotline.
  • Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung auf Vordermann zu bringen. Hier erfassen wir mit Ihnen datenschutzrelevante Vorgänge, gestalten Prozesse und Unterlagen und unterstützen Sie in der Funktion des Datenschutzbeauftragten. 
  • sich in Wirtschaftsstrafverfahren zu verteidigen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kapitalmarktdelikten, Betrugsdelikten und dem Steuerstrafrecht sowie bei Bußgeldverfahren im Finanzbereich (z.B. EU-Leerverkaufsrecht). 

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