Private Vermögen und die Lebensverhältnisse der Vermögensinhaber werden zunehmend komplexer. Wir helfen Ihnen dabei, die Übersicht zu behalten und eine Grundlage für den langfristigen Vermögenserhalt in der Familie zu Ihren Lebzeiten bzw. für den Todesfall im Kreis potentieller Erben zu legen. Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang sowohl in familienrechtlichen als auch in erbrechtlichen Fragestellungen und beraten Sie im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht.

Auf Grund unserer Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern stehen wir Ihnen als Berater im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zur Seite. Wir gestalten mit Ihnen darüber hinaus bei Interesse auch die Errichtung einer Stiftung und betreuen diese in rechtlicher Hinsicht nach Errichtung. 

Des Weiteren vertreten wir Ihre Interessen als Erben oder Vermächtnisnehmer sowohl außergerichtlich als auch – soweit notwendig – vor Gericht.

Im Detail

  • betreuen wir Family Offices und deren Mandanten in allen rechtlichen Belangen der Vermögensnachfolge als auch des Vermögenserhalts zu Lebzeiten.
  • begleiten wir Mandanten bei der Errichtung einer Stiftung und unterstützen diese im laufenden Geschäft.
  • beraten und vertreten wir Mandanten in allen Belangen des Erbrechts bei, 
    • erbrechtlichen Gestaltungen auch unter Berücksichtigung unternehmerischen Vermögens.
    • der Auseinandersetzung von Nachlässen (bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung).
    • der Anordnung der Testamentsvollstreckung
  • beraten wir hinsichtlich des gezielten Einsatzes von güterrechtlichen Gestaltungen und im Zusammenhang mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen